c't 10/2024
S. 158
Wissen
Digitalisierung
Bild: Thorsten Hübner

Scheitern 2.0

Neues Onlinezugangsgesetz muss in den Vermittlungsausschuss

Die Änderung des Onlinezugangsgesetzes war eines der wichtigsten Projekte der Bundesregierung, um die Verwaltung weiter zu digitalisieren. Es scheiterte Ende März vorläufig an der Blockade durch die unionsgeführten Länder im Bundesrat. Auf der Bremse steht aber noch jemand anderes.

Von Tim Gerber

Nach fast einem Jahr im parlamentarischen Verfahren hat der Bundesrat auf seiner Plenarsitzung am 22. März das geplante neue Onlinezugangsgesetz mit den Stimmen der unionsgeführten Länder abgelehnt. Die Bundesregierung hat daraufhin in der Kabinettssitzung am 10. April beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Wie es mit der Digitalisierung der Verwaltung weitergehen soll, müssen Bund und Länder nun in dem gemeinsame Gremium von Bundesrat und Bundestag klären.

Kritik an der Blockadehaltung der Union kam vor allem aus der Wirtschaft. Dass sich diese wichtigen gesetzgeberischen Maßnahmen weiter verzögerten, sei „kein gutes Signal für die Verwaltungsdigitalisierung und für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, sagte eine Sprecherin des Branchenverbands Bitkom gegenüber c’t. Laut einer Erhebung des Verbands sehen acht von zehn Unternehmen die mangelhafte Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung als eindeutigen Standortnachteil.

Kommentare lesen (4 Beiträge)